Teilnahmeanträge und Angebote

Teilnahmeanträge und Angebote

Sie haben eine interessante Ausschreibung gefunden und möchten einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot elektronisch einreichen? Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie ein Angebot abgeben.

Video Tutorial: Angebot abgeben

In diesem Video zeigen wir Ihnen, wie Sie über B_I ausschreibungsdienste ein Angebot abgeben können.

Einführung

Für Verfahren, die über B_I eVergabe durchgeführt werden, können Sie über unsere Ausschreibungsdatenbank einen Teilnahmeantrag abgeben bzw. Angebote elektronisch einreichen.

Voraussetzung dafür ist, dass der Auftraggeber dies zulässt.

Erkennen können Sie ein solches Verfahren u.a. an der ID des Verfahrens, sie beginnt dann mit einem D gefolgt von 9 Ziffern.

Für diese Vergabeverfahren können:

  • Vergabeunterlagen heruntergeladen werden,
  • Mitteilungen gelesen und Bieterfragen gestellt werden,
  • Teilnahmeanträge und Angebote elektronisch eingereicht werden.
Hinweis: Um Fragen zum Verfahren zu stellen, einen Teilnahmeantrag oder ein Angebot einreichen zu können, muss das Verfahren zu Meine Vergaben hinzugefügt werden.

Abhängig von der Verfahrensart erscheinen im Register Teilnahme & Angebote die Möglichkeiten:

  • einen Teilnahmeantrag oder
  • ein oder mehrere Haupt- und/oder Nebenangebote

zu erstellen.

Hinzufügen zu Meine Vergaben

Das Hinzufügen zu Meine Vergaben können Sie in der Vergabedetailsansicht, Register Übersicht vornehmen.

Automatisch erfolgt es dagegen, wenn Sie:

  • eine Frage zum Verfahren in der Vergabedetailsansicht, Register Mitteilung stellen oder
  • einen Teilnahmeantrag bzw. ein Angebot in der Vergabedetailsansicht, Register Teilnahme & Angebote erstellen.

Angebote und Teilnahmeanträge bei Verfahren mit Losen

Bei einem Verfahren mit Losen erfolgt die Wertung der Angebote bzw. der eingereichten Teilnahmeanträge immer losweise.

Hinweis: Für Verfahren mit Losen muss für jedes Los ein Angebot bzw. ein Teilnahmeantrag eingereicht werden.

Teilnahmephase

Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb, dazu gehören:

ist vor der Abgabe eines Angebots, eine Bewerbung (ein Teilnahmeantrag) bis zum Ende der Teilnahmefrist einzureichen.

Mit diesem ist in der Regel die Eignung für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung nachzuweisen.

Aus den eingereichten Teilnahmeanträgen wählt der Auftraggeber eine Anzahl an Firmen aus, die dann zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Nur diese Firmen haben ab dem Zeitpunkt der Versendung der Entscheidung über die Wertung der Teilnahmeanträge (Bewerbungen)

  • Zugriff auf neue Daten im Verfahren und
  • können ein elektronisches Angebot einreichen.

Alle Firmen, die

  • keinen Teilnahmeantrag eingereicht haben oder
  • deren Teilnahmeantrag abgelehnt wurde,

sehen die Daten des Verfahrens, wie sie vor dem Ende der Teilnahmefrist waren.

In der Vergabedetailsansicht des Verfahrens im Register Teilnahme & Angebote wird bei Teilnahmewettbewerben bis zum Ende der Teilnahmefrist die Erstellung eines Teilnahmeantrags angeboten.

Für ein Verfahren ohne Lose kann genau ein Teilnahmeantrag eingereicht werden. Bei einem Verfahren mit mehreren Losen ist dagegen für jedes Los ein Teilnahmeantrag einzureichen.

Hinweis: Pro Verfahren bzw. pro Los gibt es genau einen Teilnahmeantrag.

Ab dem Ende der Teilnahmefrist können nur noch Firmen einen Teilnahmeantrag einreichen, die sich bereits im Vorfeld für das Verfahren bzw. das Los interessiert haben und es zu Meine Vergaben hinzugefügt haben.

Es ist dann eine Begründung anzugeben, warum der Teilnahmeantrag verspätet abgegeben wird.

Ein verspätet eingereichter Teilnahmeantrag wird aber in der Regel vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Angebotsphase

Angebote können bis zum Ende der Angebotsfrist eingereicht werden, bei

  • Verfahren mit Teilnahmewettbewerb von Firmen, die vom Auftraggeber nach der Wertung der Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden;
  • Verfahren mit Einladung (beschränkte Ausschreibung) von Firmen, die eine Einladung vom Auftraggeber per E-Mail bekommen haben, unter Verwendung des in der E-Mail gesandten Einladungscodes;
  • öffentlichen Verfahren (Öffentliche Ausschreibung, Offenes Verfahren) von allen Firmen, die sich am Verfahren beteiligen möchten.

Nach Ablauf der Angebotsfrist können dann nur noch teilnehmende Firmen ein verspätetes Angebot einreichen.

Auch hier muss eine Begründung für die verspätete Einreichung angegeben werden.

Der Auftraggeber entscheidet, ob das Angebot in die Wertung einfließt oder von der Wertung ausgeschlossen wird.

Ein verspätet eingereichtes Angebot wird aber in der Regel vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Einreichung eines Angebots

Die Ausschreibungsdatenbank bietet automatisch korrekt an, ob ein Teilnahmeantrag oder ein Angebot eingereicht werden kann bzw. muss.

Hinweis: Der technische Ablauf zur Einreichung eines Teilnahmeantrags unterscheidet sich nicht von der Einreichung eines Angebots. Deshalb wird im Folgenden die Einreichung eines Angebots gezeigt, die Einreichung eines Teilnahmeantrags erfolgt vergleichbar.

Anlage eines Angebots

Gestartet wird immer in der Vergabedetailsansicht des Verfahrens im Register Teilnahme & Angebote.

Nach Anwahl der Schaltfläche Neues Angebot wird der Titel festgelegt. Dieser Titel ist Ihr interner Titel für das Angebot. Er wird nicht an andere übermittelt.

Nach dem Speichern geht es abhängig vom Verfahren und den vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen weiter.

In den nachfolgenden Seiten werden Ihnen Hilfestellungen geboten, um ein vollständiges Angebot abzugeben. Bei Freigabe des Angebots erhält der Auftraggeber nur Ihre hochgeladenen Dateien. Das ist vergleichbar mit dem Download-Paket der Vergabeunterlagen.

Hinweis: Alle Ansichten, farbigen Hervorhebungen und Hinweise der Anwendung dienen Ihrer Übersichtlichkeit und als Hilfe. Sie werden nicht an den Auftraggeber weitergegeben.

Vorgeschaltete Eigenerklärung

Verwendet der Auftraggeber die von B_I eVergabe bereitgestellte -Eigenerklärung zur Eignung - wird das Ausfüllen und Zuordnen der Nachweise in einem vorgeschalteten Prozess angeboten.

Diese Hilfe können Sie nutzen, müssen Sie aber nicht.

Im Anschluss oder wenn diese vorgeschaltete Eigenerklärung nicht vorhanden ist, wird die Seite Angebot bearbeiten geladen.

Einzureichende Unterlagen

Im ersten Bereich werden alle Unterlagen mit den dazugehörenden Dateien gelistet, die der Auftraggeber als

  • mit dem Angebot einzureichen bzw.
  • auf Anforderung nach der Angebotsabgabe einzureichen

definiert hat.

Die Bezeichner der Unterlagen entsprechen dabei den vom Auftraggeber vergebenen Bezeichnungen. Unterhalb dieser Unterlagenbezeichner steht dann jeweils der Dateiname. Diese Datei finden Sie in Ihrem Download-Paket, wenn Sie die Unterlagen als zip-Datei heruntergeladen haben.

Nutzt der Auftraggeber die Formulare des B_I eVergabe-Systems, sind die Unterlagen, die elektronisch ausfüllbar sind, durch Online ausfüllen gekennzeichnet, bei anderen Unterlagen steht dann nur Datei auswählen.

Ist ein Dokument elektronisch zu signieren, wird auch dies angezeigt.

Ist die Angebotsabgabe elektronisch in Textform zugelassen, ist dann im entsprechenden Dokument der Abgebende deutlich zu machen. So muss z.B. im Angebotsschreiben im Unterschriftenfeld der Bieter mit Namen und Firma erkennbar sein.

Ist die Angebotsabgabe nur mit elektronischer Signatur zugelassen, bieten B_I ausschreibungsdienste auch hierbei Unterstützung. Wie Sie ein Dokument mit einer elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, wird im Abschnitt: Dokument elektronisch signieren dargestellt.

Einzureichende Nachweise

Diesen Bereich gibt es nur, wenn der Auftraggeber in B_I eVergabe einzureichende Nachweise ausgewählt hat.

Bei einem Verfahren mit Einladung oder wenn der Auftraggeber auf die Unterstützung B_I eVergabe bei den Nachweisen verzichtet, wird dieser Bereich nicht angezeigt.

Der Bezeichner der einzureichenden Nachweise entspricht den Einträgen, die der Auftraggeber für die Nachweise vorgenommen hat.

Nutzt er unsere Vorgabewerte, entsprechen diese Angaben denen aus der -Eigenerklärung zur Eignung-.

Der Typ zeigt auf, wie dieser Nachweis erbracht werden muss bzw. kann, entweder als Eigenerklärung oder bereits bei Angebotsabgabe als Nachweis.

Für Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, sind in der Regel die Eigenerklärungen vor Zuschlag durch Nachweise zu belegen.

Online ausfüllen

Mit Online ausfüllen sind Unterlagen gekennzeichnet, für die vom Bieter auszufüllende Formulare von B_I eVergabe verwendet werden.

Nachdem Sie auf Online ausfüllen geklickt haben, öffnet sich ein ausfüllbares PDF. Hier können Sie die entsprechenden Daten eintragen und über PDF erzeugen speichern Sie ein PDF mit Ihren Angaben.

Damit entfällt das Drucken des Dokuments, das anschließende Ausfüllen und Scannen des Dokuments.

Online ausfüllen ist eine Hilfestellung von B_I eVergabe zur medienbruchfreien Durchführung von Vergabeverfahren.

Datei auswählen

Über Datei auswählen öffnen Sie das Datei-Upload-Fenster.

Hier können Sie entweder

  • eine neue Datei hochladen, indem Sie eine Datei aus dem Dateibrowser auswählen oder alternativ die Datei in diesen Bereich hereinziehen und fallenlassen oder
  • eine bereits hochgeladene Datei Ihrer Unterlage zuweisen.

Um der aktuellen Unterlage eine bereits hochgeladene Datei zuzuweisen, wählen Sie die Datei aus der Liste: Bereits hochgeladene Dateien aus und bestätigen Ihre Auswahl mit Speichern.

Wenn Sie eine neue Datei hochladen, erscheint sie ebenfalls in der Liste: Bereits hochgeladene Dateien. Sie ist dann bereits ausgewählt. Bestätigen Sie Ihre Auswahl mit Speichern.

Eigene Datei hinzufügen

Über die Schaltfläche + Eigene Datei hinzufügen öffnen Sie ebenfalls das Datei-Upload-Fenster.

Nachdem Sie Ihre eigene Datei hochgeladen und mit Speichern hinzugefügt haben, erscheint sie in der Liste: Einzureichende Unterlagen.

Sie hat allerdings keinen Unterlagenbezeichner, als Typ steht dort: Hochgeladene Datei.

Zuordnen zu einer geforderten Unterlage bzw. einem Nachweis

Enthält eine hochgeladene Datei auch Informationen für weitere einzureichende Unterlagen oder Nachweise, ist es nicht notwendig, die Datei jedes Mal erneut hochzuladen.

Dies ist vor allem für Nachweise hilfreich, da in der Regel die Eigenerklärung alle im Dokument -Eigenerklärung zur Eignung- enthalten sind.

Öffnen Sie dazu für weitere Unterlagen bzw. für den weiteren Nachweis über "Datei auswählen" das Datei-Upload-Fenster.

Aus der Liste: Bereits hochgeladene Dateien wählen Sie dann die entsprechende Datei aus und bestätigen Ihre Auswahl mit Speichern.

Ihnen wird nun optisch angezeigt, dass die Unterlage bzw. der Nachweis der gleichen Datei zugeordnet ist. Dem Auftraggeber wird dann die Datei nur einmal übermittelt.

Hinweis: Diese optische Darstellung der Zuordnung dient Ihnen als Hilfestellung und als Prüfmöglichkeit, ob Sie für alle geforderten Unterlagen und Nachweise Angaben gemacht haben.

Löschen

In jeder Zeile einer Unterlage bzw. eines Nachweises sehen Sie, wenn eine Datei zugeordnet wurde, das Symbol zum Löschen (einen Papierkorb).

Klicken Sie auf dieses Symbol, wird die Verknüpfung zwischen der Datei und dieser Unterlage bzw. diesem Nachweis gelöscht.

War die Datei nur mit dieser Unterlage bzw. diesem Nachweis verknüpft, wird auch die Datei gelöscht.

Ist die Datei dagegen noch mit weiteren Unterlagen bzw. Nachweisen verknüpft, wird die Datei nicht gelöscht.

Hilfestellungen

Um Sie bei der Abgabe eines vollständigen und rechtskonformen Angebots zu unterstützen, gibt es verschiedene Hilfestellungen.

nur offene Unterlagen / nur offene Nachweise

In den Bereichen Einzureichende Unterlagen bzw. Einzureichende Nachweise gibt es am rechten Rand neben den Überschriften das Auswahlfeld nur offene Unterlagen bzw. nur offene Nachweise

Setzen Sie hier das Häkchen, werden alle zugewiesenen Unterlagen bzw. Nachweise ausgeblendet.

Damit haben Sie jederzeit die Übersicht, ob Sie alle Unterlagen bzw. Nachweise bearbeitet haben.

Farbige Hinterlegung der Unterlagen und Nachweise

Haben Sie Unterlagen bzw. Nachweise mit einer hochgeladenen Datei verknüpft, wird dieser Eintrag grün hinterlegt dargestellt.

Damit haben Sie unabhängig von der Nutzung der Auswahlfelder nur offene Unterlagen bzw. nur offene Nachweise eine gute Übersichtsmöglichkeit über die bereits bearbeiteten Unterlagen bzw. Nachweise.

Geben Sie das Angebot frei und haben nicht alle Unterlagen bzw. Nachweise mit einer Datei verknüpft, werden diese fehlenden Unterlagen und Nachweise rot hinterlegt. Sie sind damit schnell zu identifizieren.

Meldungen

Bei Klick auf die Schaltfläche Absenden werden verschiedene Prüfungen vorgenommen und entsprechend den Ergebnissen werden Meldungen ausgegeben.

  1. Das Absenden wird nicht vorgenommen, wenn Sie die Auswahlen:
  • Ich habe die vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlage, die zur Kenntnisnahme ist, wahrgenommen.
  • Ich habe die vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlage, die Vertragsbestandteil wird, zur Kenntnis genommen.

nicht ausgewählt haben.

Es kommt der Hinweis:

Bitte bestätigen Sie, dass Sie die Unterlagen zur Kenntnis genommen haben

  1. Haben Sie nicht alle Unterlagen und Nachweise mit Dateien verknüpft, werden Sie bei Angebotsabgabe darauf hingewiesen.

Es kommt die Meldung:

Angebot wahrscheinlich unvollständig.
Sie haben nicht für alle einzureichenden Unterlagen Dateien übergeben. 
Ihr Angebot wird so wahrscheinlich ausgeschlossen. Möchten Sie es trotzdem abgeben?

Sie können das Angebot trotzdem freigeben, Sie sind der Herr des Angebots und für den Inhalt zuständig.

Wenn Sie Abbrechen wählen, werden die nicht zugeordneten Unterlagen und Nachweise rot hinterlegt angezeigt. So können Sie schnell prüfen, was vergessen wurde.

  1. Sie geben Ihr Angebot erst nach dem Ende der Angebotsfrist frei.

Dann wird das Angebot verspätet eingereicht.

Sie müssen dann eine Begründung angeben, warum Ihr Angebot verspätet freigegeben wird.

Diese Begründung wird dem Auftraggeber übermittelt.

Verspätete Einreichung eines Angebots oder eines Teilnahmeantrags

Es kann immer mal passieren, dass ein Angebot oder ein Teilnahmeantrag verspätet eingereicht wird.

Liegt die Verspätung nicht im Verschulden des Teilnehmers, muss der Teilnahmeantrag oder das Angebot in die Wertung einbezogen werden.

Ansonsten liegt es im Ermessen des Auftraggebers, ob das Angebot oder der Teilnahmeantrag gewertet oder ausgeschlossen wird.

Deshalb muss bei einer verspäteten Abgabe eine Begründung der Verspätung angegeben werden. Dazu können Sie das Ihnen angezeigte Freitextfeld nutzen.

In der Regel werden verspätete Angebote oder Teilnahmeanträge ausgeschlossen.

Die Ausschreibungsdatenbank macht deutlich, wenn Sie bei einem Verfahren zu spät sind:

  • Finden Sie ein Sie interessierendes Verfahren und die Frist ist bereits verstrichen, sehen Sie das bereits im Bekanntmachungstext. Der Termin ist rot hinterlegt und durchgestrichen. Sie können diese Verfahren dann nicht mehr zu Meine Vergaben hinzufügen und damit auch kein Angebot oder Teilnahmeantrag mehr abgeben.
  • Wenn Sie das Verfahren aber bereits zu Meine Vergaben hinzugefügt haben, muss technisch die Möglichkeit bestehen, ein verspätetes Angebot oder einen verspäteten Teilnahmeantrag einzureichen. Dies ist in der Ausschreibungsdatenbank gewährleistet.
  1. In der Vergabedetailsansicht des Verfahrens im Register Teilnahme & Angebote wird dann darauf hingewiesen, dass die Frist abgelaufen ist. Sie können trotzdem ein Angebot oder einen Teilnahmeantrag erstellen.

  2. Haben Sie bereits mit der Erstellung eines Angebots oder eines Teilnahmeantrags begonnen, wird Ihnen dann bei diesem vorbereiteten Eintrag ergänzend im Status angezeigt, dass die Frist abgelaufen ist. Sie können trotzdem das Angebot bzw. den Teilnahmeantrag bearbeiten.

  3. Während der Bearbeitung wird Ihnen auf der Seite Angebot bearbeiten ebenfalls angezeigt, dass die Frist abgelaufen ist.

Hinweis: Die vorstehenden Hinweise erscheinen nur, wenn Sie mit der Erstellung bzw. der Bearbeitung erst nach dem Ablauf der Frist beginnen.
  1. Wenn Sie vor dem Ende der Frist mit der Erstellung bzw. Bearbeitung beginnen, die Freigabe aber erst nach dem Ende der Frist vornehmen, werden Sie aufgefordert, eine Begründung für die Verspätung anzugeben.

Dokument elektronisch signieren

Sind erhöhte Anforderungen an die Sicherheit bei der Vergabe zu stellen, kann der Auftraggeber für eine elektronische Abgabe eines Angebots oder Teilnahmeantrags eine elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz fordern.

Um ein Dokument elektronisch signieren zu können, benötigen Sie eine elektronische Signatur, entweder eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Um diese müssen Sie sich kümmern.

Was eine elektronische Signatur ist und wie Sie diese bekommen können, erfahren Sie im Artikel Grundlagenkenntnisse zur elektronischen Signatur.

Damit Sie Ihre elektronische Signatur verwenden können, benötigen Sie eine Signatursoftware, die Ihre Signatur dem Dokument hinzufügt, das signiert werden soll.

Dazu ist in der Ausschreibungsdatenbank die Signaturkomponente des SecSigners der SecCommerce Informationssysteme GmbH eingebunden.

Damit Sie diese verwenden können, müssen Sie sie auf Ihrem Rechner installieren. Die Download-Möglichkeit für die Signaturkomponente ist in der Vergabedetailsansicht des Verfahrens im Register Teilnahme & Angebote eingebunden.

Hinweis: Die Signaturkomponente muss einmalig auf Ihrem Rechner installiert werden, dann können Sie sie bei jedem Verfahren, bei dem eine elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz verlangt wird, nutzen.

Für Ihren Account merken wir uns, ob Sie die Signaturkomponente bereits installiert haben. Entsprechend Hilfetexte werden Ihnen im Register Teilnahme & Angebote angezeigt.

Wenn eine Unterlage vom Auftraggeber als zu signieren gekennzeichnet wurde und nur elektronische Signaturen nach dem Signaturgesetz zugelassen sind, können Sie die Datei eigenverantwortlich elektronisch signieren oder während der Angebotsabgabe signieren.

Eigenverantwortlich elektronisch signieren

Das ist möglich, wenn Sie eine eigene Signatursoftware oder die von uns bereitgestellte Signaturkomponente auf Ihrem Rechner installiert haben.

Öffnen Sie dann die Signaturkomponente direkt auf Ihrem Rechner, rufen Sie die zu signierende Datei auf und folgen Sie den weiteren Anweisungen zum Laden Ihrer elektronischen Signatur und letztendlich zum Signieren der Datei.

Diese so selbst signierte Datei können Sie dann im Datei-Upload-Fenster hochladen und mit Speichern Ihren Angebotsdaten hinzufügen.

Signatur während der Angebotsabgabe

Unsere Ausschreibungsdatenbank unterstützt Sie während der Angebotsabgabe beim elektronischen Signieren einer Datei. Öffnen Sie dazu das Datei-Upload-Fenster über Datei auswählen. Der Signaturprozess wird durch Anwahl der Schaltfläche Dokument signieren gestartet.

  1. Es wird als erstes eine Datei heruntergeladen, die die Form hat: Datei signieren-JJMMTTHHMM.secsignerwr. Diese wird in Ihren vorgegebenen Download-Ordner gespeichert.

  2. Nach Start dieser Datei durch Doppelklick öffnet sich die Signaturkomponente.

  3. Folgen Sie den Anweisungen der Signaturkomponente.

  4. Nach Abschluss des Signiervorgangs wird die Datei automatisch mit der Unterlage, die signiert wurde, verknüpft und damit automatisch Ihren Angebotsdaten hinzugefügt.

Achtung: Das Verknüpfen der signierten Datei mit der Unterlage kann eine Zeit dauern. Bitte haben Sie etwas Geduld!

Hinweis

Bei Freigabe des Angebots kann nicht geprüft werden, ob Sie eine elektronisch signierte Datei Ihren Angebotsdateien hinzugefügt haben oder nicht.

Sie sind dafür verantwortlich, die korrekte Form der Unterschrift für Ihr Angebot zu verwenden.

Sollte ein Angebot ohne die vorgeschriebene Signatur abgegeben werden, wird es von der Wertung ausgeschlossen.