Grundlagenkenntnisse zur elektronischen Signatur

Grundlagenkenntnisse zur elektronischen Signatur

Was ist eine elektronische Signatur, wie wird diese angewendet und wo erhalte ich meine Hilfsmittel zur erfolgreichen Umsetzung für meine elektronische Angebotsabgabe?

In den Vergabeverfahren, die elektronisch abgewickelt werden, sind die vorgegebenen elektronischen Signaturformen einzuhalten. Eine solche Signaturform ist gewissermaßen als elektronische Unterschrift zu bezeichnen.

Grundsätzlich wird dabei zwischen der einfachen elektronischen Signatur in Textform, der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und der qualifizierten elektronischen Signatur unterschieden.

  • Am gängigsten ist die einfache elektronische Signatur in Textform. Hier genügt es bereits, den Namen der unterschreibenden Person im jeweiligen Dokument elektronisch abzubilden. Eine Unterschrift in dem Sinne ist nicht notwendig.

  • Die beiden anderen Signaturformen, die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur, sind die Ausnahme und meist nur bei erhöhten Sicherheitsanforderungen erforderlich.

Im Rahmen der fortgeschrittenen elektronischen Signatur ist ein Softwarezertifikat notwendig. Dies wird in einer Datei gespeichert und auf eine spezielle natürliche Person ausgestellt. Weder eine Signaturkarte noch ein Kartenlesegerät ist in diesem Falle notwendig. Das Softwarezertifikat können Sie online über Allgeier CyRis GmbH (Trustcenter D-Trust der Bundesdruckerei GmbH) beantragen.

Für die qualifizierte elektronische Signatur benötigen Sie eine Signaturkarte samt Kartenlesegerät. Planen Sie daher bitte im Bedarfsfall Zeit für die Beschaffung dieser Komponenten ein. Eine elektronische Signaturkarte erhalten Sie auf Antrag entweder über Telesec (Deutsche Telekom Security GmbH - PKS Public Key Service),

D-Trust (Bundesdruckerei GmbH) oder DGN (Deutsche Gesundheitsnetz Service GmbH).

Wie erkennen Sie, welche Signaturform eingehalten werden muss und welche Dateien zu signieren sind?

In den Anforderungen zur Teilnahme sind alle Rahmeninformationen zur Vergabe übersichtlich zusammengefasst. Die zulässige Form ist durch einen grünen Haken hervorgehoben. Zwingend zu signierende Dateien werden bei der Erstellung eines Angebotes im Bereich "Teilnahme und Angebot" in der Spalte "Signatur erforderlich" mit einem "Ja" gekennzeichnet.